Прочти текст и выполни задания! Arbeit und deutscher sozialer Raum
Deutschland ist eine soziale Marktwirtschaft, das heißt: Der Staat garantiert freies wirtschaftliches Handeln, bemüht sich jedoch um einen sozialen Ausgleich. Auch aufgrund dieses in der Nachkriegszeit vom damaligen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard popularisierten Konzeptes ist Deutschland selbst in ökonomisch schwierigen Phasen ein Land mit hohem sozialem Frieden.
Die Sozialpartner sind Gewerkschaften und Arbeitgeber. Sie regeln institutionalisierte Konflikte im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts. Das Grundgesetz sichert die Tarifautonomie, die Arbeitgebern und Gewerkschaften das Recht zubilligt, Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich in Tarifverträgen zu regeln.
Der Arbeitsmarkt ist der Ort, „an dem die Nachfrage nach Arbeitskräften mit dem Selbstangebot von Arbeitskräften zusammentrifft“. Auf dem Arbeitsmarkt agieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Arbeitgeber kann sein:
- eine natürliche Person (z. B. Einzelkaufmann, Privatperson)
- eine juristische Person des privaten Rechts (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, rechtsfähiger Verein)
- eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Land, Gemeinde, Religionsgemeinschaft)
- ein nicht rechtsfähiger Personenverband (nicht rechtsfähiger Verein, Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- eine Personenhandelsgesellschaft (OHG - eine offene Handelsgesellschaft oder KG) Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben,
- Arbeitnehmer sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Personen, die abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird. Die Arbeitnehmer ergänzen sich mit den „Selbständigen“ und den „mithelfenden Familienangehörigen“ zur Anzahl der „Erwerbstätigen“.
Ein Angestellter ist Arbeitnehmer, der sich vom Begriff des Arbeiters in gewissen Punkten unterscheidet. Im Unterschied zum Arbeiter ist der Angestellte nach herkömmlicher Anschauung ein Arbeitnehmer, der überwiegend geistige Aufgaben (kaufmännischer, höherer technischer, büromäßiger oder überwiegend leitender Tätigkeit) zu erfüllen hat.
Keine Arbeitnehmer sind:
Kinder und Jugendliche, die noch in die Schule gehen
Arbeitslose
Selbstständige (Gewerbetreibende und Freiberufler)
Studenten
Beamte, Richter, Soldaten, Zivildienstleistende (kein privatrechtliches Dienstverhältnis)
Rentner
Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter, juristische Person des öffentlichen Rechts) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem besonderen öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis.
Haben Sie schon einmal eine Gehaltsabrechnung erhalten?
Was bedeutet die Gehaltsabrechnung? Das ist ein Kompositum. das Gehalt + die Abrechnung – розрахунковий лист;
Im Deutschen unterscheidet man zwischen dem Lohn und dem Gehalt.
der Lohn – 1. Заработок, зарплата; 2. награда; выплата; - (nach Stunden berechnete) Bezahlung für geleistete Arbeit, die dem Arbeiter täglich, monatlich oder wöchentlich ausgezahlt wird;
das Gehalt – зарплата, оклад; - regelmäßige monatliche Bezahlung der Beamten und Angestellten; der Gehalt – 1. содержание;
Man muss auf den Begriff „Steuer“ eingehen.
Die deutsche Sprache hat zwei Homonyme das Steuer und die Steuer.
Sie unterscheiden sich nach dem grammatischen Geschlecht und nach der Pluralform: das Steuer, -s, - u. die Steuer,- -n.
Heute interessiert uns das Wort die Steuer. Darunter versteht man bestimmten Teil des Lohns, Einkommens (прибыль) od. Vermögens (имущество). Diesen Teil muss man an den Staat abführen. Steuern kann man [be]zahlen, abführen (фин. сплачивать), erheben (стягивать налоги), hinterziehen (уклонятся от налогов), erhöhen (повышать, увеличивать), senken (снижать).
Man unterscheidet direkte und indirekte Steuern. Direkte Steuern zahlen die Personen, die sie schulden, direkt an den Staat. Indirekte Steuern sind im Preis bestimmter Waren, besonders bei Genuss- u. Lebensmitteln, Mineralöl o.ä. enthalten. Zu den indirekten Steuern gehören Tabaksteuer, die sogenannte Öko-Steuer u.a.
Die Erwerbstätigen in Deutschland zahlen von ihrem Gehalt/Lohn die Lohnsteuer (прибыльный налог), den Solidaritätszuschlag (доплата). Die Einführung des Solidaritätszuschlags 1991 wurde vorwiegend mit den Kosten der Deutschen Einheit begründet, aber auch mit zusätzlichen Kosten für den Golfkrieg (Operation Desert Storm) und seine Folgen sowie als Unterstützung der mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder. Das ist die direkte Steuer. Mitglieder einer Kirche zahlen eine Kirchensteuer (церковный налог).
Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland haben seit 2005 eine massive Steuerentlastung (сокращение суммы налогов). Der Eingangssteuersatz wurde auf 15 Prozent gesenkt, der Spitzensteuerzusatz auf 42 Prozent.
Was wird aus den Abgaben finanziert? Verschiedene staatliche Hilfen und Versicherungen. Nun gehen wir auf den Begriff Sozialstaat ein.
Artikel 20 (1) des Grundgesetzes der BRD lautet: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Staat. Das bedeutet: das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Existenzgrundlagen seiner Bürger zu sichern (neben der Freiheitssphäre). Deutschland versteht sich als Sozialstaat. Er garantiert ein soziales Netz zur Absicherung von Risiken. Der Staat soll soziales Handeln garantieren; auf Verbesserung der Lebensbedingungen achten, auf Angleichung der Lebenschancen. Außerdem muss der Staat allen seinen Bürgern das materielle Existenzminimum sichern muss.
Deutschland verfügt über eines der dichtest gewebten Sozialnetze: 27,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts fließen in die öffentliche Sozialausgaben (die USA investieren in diesen Bereich 14,7 Prozent).
Die soziale Sicherung hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie reicht in die Zeit der Industrialisierung zurück. Reichskanzler Otto von Bismarck entwickelte im 19. Jahrhundert die Grundzüge der staatlichen Sozialversicherung. Es entstanden die Gesetze zur Krankenversicherung, zur Unfallversicherung, zur Invaliditäts-und Altersversicherung. Damals war nur ein Zehntel der Bevölkerung durch diese Versicherungen geschützt, heute sind es rund 90%.
Später wurde das soziale Netz ausgebaut und verfeinert. 1927 kamen eine Versicherung gegen die finanzielle Folgen der Arbeitslosigkeit und 1995 die Pflegeversicherung hinzu.
Die Aufgabe der Deutschen Sozialversicherung ist es, in existenziellen Risikosituationen den Lebensstandard des Versicherten und seine Stellung im Rahmen der Gesellschaft zu erhalten.
Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das als Teil der sozialen Sicherung Deutschlands eine herausragende Rolle spielt. Sie basiert auf Prinzipien, die dem allgemeinen Bedürfnis nach sozialer Sicherheit die notwendigen Rahmenbedingungen stellen. Eines der wichtigsten Prinzipien ist das Solidaritätsprinzip. Dieses Prinzip besteht darin, dass alle Versicherten die Existenzrisiken grundsätzlich gemeinsam tragen. Unabhängig davon, wie viel die Versicherten an die Sozialversicherungen gezahlt haben, sind sie in umfassendem Maße abgesichert. Durch diesen solidarischen Ansatz wird ein Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, zwischen besser und weniger gut Verdienenden, zwischen Jung und Alt, zwischen Familien und Singles geschaffen.
Als Solidargemeinschaft bietet es wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfällen und Pflegebedürftigkeit. Daneben umfasst das soziale Netz steuerfinanzierte Leistungen wie den Familienleistungsausgleich (Kindergeld, steuerliche Vergünstigungen) oder die Grundsicherung für Rentner und dauerhaft Erwerbsunfähige.
Krankenversicherung: Sorgen um seine Gesundheit ist die private Angelegenheit jedes Bundesbürgers. Aber das ist daneben auch die Aufgabe des Staates und der Gesellschaft. Alle Bürger sollen gleiche Chancen für Erhaltung und Besserung ihrer Gesundheit haben, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen und sozialen Status.
Als Arbeitnehmer (Mensch, der arbeitet und dafür Lohn/Gehalt bekommt) ist man in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel versicherungspflichtig, d.h. man ist automatisch gesetzlich (88 Prozent) oder privat (knapp 12 Prozent) krankenversichert.
Als Solidargemeinschaft hat die gesetzliche Krankenversicherung die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten nicht nur wiederherzustellen, sondern auch zu erhalten und ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich selbst insbesondere durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wie hoch der Beitrag ist, hängt vom individuellen Einkommen der Versicherten ab. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach deren beitragspflichtigen Einnahmen bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr angepasst wird (2011: 44.550 Euro im Jahr) und nach dem Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2011 15,5 Prozent. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber (Beitragssatz 7,3 Prozent) und vom Arbeitnehmer (Beitragssatz 8,2 Prozent) aufgebracht.
Grundsätzlich gilt dabei: der finanziell Stärkere unterstützt den Schwächeren.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente, Krankenhausaufenthalt und Vorsorge.
Rentenversicherung: Gerade im Alter ist ein ausreichender Versicherungsschutz von existenzieller Bedeutung. Die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht Rentnern, den Ruhestand zu genießen. Die Altersrente zum Beispiel gewährleistet Versicherten und ihren Familien einen Lebensabend ohne große existenzielle Sorgen.
In der Rentenversicherung sind alle Personen, die in einem beruflichen, unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder sich in der Berufsausbildung befinden - mit Ausnahme der Beamten - versicherungspflichtig. Sie erfahren durch die Rentenversicherung einen lebenslangen Schutz gegenüber den Risiken der Erwerbsminderung, des Alters und des Todes.
Die Hauptquelle für die Altersversorgung der Ruheständler ist die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Finanzierung beruht auf dem Umlageverfahren: Das bedeutet, dass die monatlichen Beiträge, die man in die Rentenkasse einbezahlt, nicht der eigenen Vorsorge dienen, sondern vielmehr an die heutigen Rentner sofort wieder ausgezahlt werden.
Arbeitslosenversicherung: Arbeitslose haben in Deutschland Anspruch auf Unterstützung. Wer arbeitslos ist und in den letzten drei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein gezahlt hat, dem steht Arbeitslosengeld zu (60 bis 67 Prozent des letzten Nettolohns). Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen monatlich einen Beitrag. Daraus wird das Arbeitslosengeld finanziert. Heute zahlt man das Arbeitslosengeld zwölf Monate lang. Die über 55-Jährige bekommen das Arbeitslosengeld 18 Monate. Danach kann der Arbeitsuchende eine Grundsicherung beantragen („Arbeitslosengeld II“). Dieses Geld bemisst sich nach Bedürftigkeit.
Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Arbeitnehmern, Unternehmern, Kindern in Tageseinrichtungen, Schülern und Studierenden und weiteren Personen einen umfassenden Versicherungsschutz.
Jedes Jahr ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland rund 1.400.000 Arbeits- und Wegeunfälle. Hinzu kommen rund 18.000 Fälle von anerkannten Berufskrankheiten und rund 1.5 Millionen Schulunfälle. Für die Betroffenen bedeutet das oft gravierende Veränderungen ihrer Lebensgestaltung. Die Gesundheit und Arbeitskraft bestmöglich wieder herzustellen - das ist die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung. Jeder Arbeitnehmer und jeder Auszubildende ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Pflegeversicherung: Als pflegebedürftig gelten Versicherte, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft (voraussichtlich mindestens für sechs Monate) Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens brauchen. In Deutschland sind rund 2 Millionen Menschen auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können. Für sie ist die Pflegeversicherung da.
Sozialhilfe: das soziale Netz wird durch die steuerfinanzierte Sozialhilfe ergänzt. Sie greift, wenn der Einzelne seine Notlage aus eigenen Kräften und Mitteln oder durch die von Angehörigen nicht beheben kann. So gibt es eine Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsfähigkeit sowie staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt oder in besonderen Lebenslagen.
Fragen zur Selbstkontrolle
- Erklären Sie den Begriff „soziale Marktwirtschaft“?
- Wer steht im Arbeitsverhältnis auf dem Arbeitsmarkt?
- Was müssen alle Erwerbstätigen zahlen?
- Was wird aus den Abgaben finanziert?
- Erläutern Sie mit eigenen Worten die These: Deutschland ist ein Sozialstaat.
- Welche Aufgaben hat ein Sozialstaat?
- Wer hat die Grundzüge der staatlichen Sozialversicherung in Deutschland entwickelt?
- Erläutern Sie mit eigenen Worten den Begriff „Deutsche Sozialversicherung“!
- Wie ist man in Deutschland gegen solche Lebensrisiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfälle und Pflegebedürftigkeit geschützt?
- Wie werden in Deutschland solche Leistungen wie der Familienleistungsausgleich (Kindergeld, steuerliche Vergünstigungen) oder die Grundsicherung für Rentner und dauerhaft Erwerbsunfähige finanziert?
- Erläutern Sie mit eigenen Worten den Begriff „versicherungspflichtig sein“!
- Erläutern Sie den Inhalt landeskundlicher Begriffe: die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung.
- Was versteht man unter „Sozialhilfe“?
Diana
Автор23-04-2020, 23:15
Дата пуликацииКультура / Тесты и упражнения
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